Die Tageszeitung „Neues Deutschland“ berichtet heute über eine Klausel in Padovicz-Mietverträgen in der die Mieter genötigt werden a) den Mietendeckel für „verfassungswidrig“ zu halten, b) auf allen ihnen durch den Mietendeckel zustehenden Rechte verzichten und c) mit einer sofortigen Aufhebung des Vertrages einverstanden sind, falls der Mietendeckel haben sollte. Der beschriebene Mietvertrag ist von der Vivo Hausverwaltung (Fam. Hessing), die in Friedrichshain für Padovicz vermietet.
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Den Mietendeckel austricksen
Eigentümer reagieren mit illegalen Klauseln und dreisten Forderungen auf das GesetzEine »bodenlose Frechheit« nennt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, den ihm von »nd« gezeigten Mietvertrag. Die Vivo-Hausverwaltung soll diesen Vertrag Interessenten für eine Wohnung in Berlin-Friedrichshain vorgelegt haben. Sie gehört zum Firmengeflecht des berüchtigten Berliner Immobilieninvestors Gijora Padovicz.
Der Mietvertrag wurde »nd« anonymisiert zugespielt. Paragraf 5 des Vertrags widmet sich dem spätestens nächste Woche in Kraft tretenden Mietendeckel. Mit ihrer Unterschrift sollen die Mieter unter anderem bekunden, dass sie das von der rot-rot-grünen Koalition verabschiedete Gesetz für verfassungswidrig halten, ebenso wie das geplante Einfrieren der Miethöhe auf dem Stand vom 18. Juni 2019. »Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass er auf etwaige Rechte aus einem die Wohnraummiethöhe regelnden Berliner Landesgesetz (derzeit bekannt als ›Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin‹) oder einer Landesverordnung verzichtet, bis eine obergerichtliche letztinstanzliche Entscheidung die vorbenannten Rechtsgrundlagen für verfassungskonform und damit rechtswirksam beurteilt«, heißt es.
Die mietvertraglichen Regelungen zum Mietendeckel gipfeln in Absatz 5.2, der ein »außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 313 Abs. 3 BGB« einräumt für »den Fall, dass eine obergerichtliche letztinstanzliche Entscheidung die vorbenannten Rechtsgrundlagen für verfassungskonform und damit rechtswirksam beurteilt«. Damit hätten sich laut Mietvertrag »die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert«. Und weiter: »Dass die Parteien diese Änderung nicht voraussehen konnten, ist dem Umstand geschuldet, dass das geplante Gesetzesvorhaben nach weit überwiegender Auffassung verfassungswidrig ist.«
Die Echtheit des sehr authentisch wirkenden Mietvertrags kann durch »nd« nicht überprüft werden. Die Vivo-Hausverwaltung verweigerte auf Anfrage jegliche Auskunft. Die Frau am Telefon war nicht einmal bereit, eine E-Mail-Adresse zu nennen, über die »nd« Fragen zu dem Vorgang an die Verwaltung hätte richten können. Über ein Inserat beim Portal Immobilienscout24 konnte »nd« dennoch eine Nachricht mit Nachfragen senden. Diese blieb jedoch bis Redaktionsschluss unbeantwortet. ND