Corona und Padovicz: Doppelt bestrafte Gewerbemieter

Gewerbetreibende, die in Padovicz-Immobilien ihr Geschäft haben, sind doppelt gestraft. In normalen Zeiten werden sie durch befristete Verträge (maximal 3 Jahre) und die unweigerlichen Vertragsverhandlungen zu ständigen Mieterhöhungen gezwungen. Die üblichen Schikanen der Hausverwaltungen treffen natürlich auch die Gewerbeeinheiten in den Häusern.
Doch in Corona-Zeiten sind weitere Frechheiten hinzugekommen. Bekanntlich haben es der Einzelhandel und Bars während der Pandemie besonders schwer. Das faktische Berufsverbot durch den Infektionsschutz führt gemeinhin zu Umsatzeinbußen bis zu 100%. Die staatlichen Überbrückungshilfen sind lächerlich, da sie sich nicht am Umsatz, sondern an den Fixkosten (vor allem Miete) orientieren. Nach Kündigung der Beschäftigten und Aufbrauch der Reserven, bleibt nur die Aufgabe des Geschäfts.

Doch das alles interessiert Padovicz als Vermieter nicht. Gewerbetreibene, die sich mit der Bitte um eine Aussprache zur Reduzierung der Miete, zur Aussetzung von Mieterhöhungen oder Stundung von Zahlungen bei den Hausverwaltungen meldeten bekamen keine oder besonders dreiste Antworten. So fordern die Hausverwaltungen Solidarität mit Padovicz ein. Schließlich habe der auch Ausgaben für die Immbilie, müsse sich um Instandsetzung kümmern, muss Bankkredite bedienen usw. Die Corona-Hilfen, die die Gewerbemieter*innen angeblich erhielten, sollten doch einfach an den Vermieter durchgereicht werden. Laut Tagesspiegel-Umfrage machen rund 1/4 aller Gewerbetreibenden solche Erfahrungen mit ihren Vermieter*innen.

Um seine Ansprüche durchzusetzen hat sich Padovicz auch noch über eine Klausel in seinen Gewerbemieterträgen abgesichert. Die Mieter*innen müssen eine Unterwerfungserklärung für Mietausfälle unterschreiben. Demnach stimmen sie einer sofortigen Zwangsvollstreckung zu, falls sie ihre Miete nicht mehr zahlen können. Das verkürzt Räumungsverfahren ungemein.

Durch die Konstruktion der Corona-Hilfen werden die Vermieter*innen tatsächlich besser gestellt als die Geschäftstreibenden selbst, da deren Lebensunterhalt sich aus dem Umsatz speist und nicht zu den Fixkosten gehört. Die Invesitionsbank Berlin hat sogar ein Programm gestartet, das v.a. Vermieter*innen durch die Krise führen soll. Das Ergebnis ist: Geschäfte können mitunter in der Corona-Krise ihre Miete zahlen, aber die Betreiber*innen müssen sich verschulden um weiter zu überleben, während Padovicz keine Einbußen hinnehmen muss.

Dabei gibt es für solche unvorhersehbare Härten den §313 im BgB. Darin heißte es: „Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden.“ Diese Regelung wurde Ende 2020 für die Corona-Krise nochmal eindrücklich bestätigt.

Wir raten allen, die Gewerberäume in Padovicz-Gebäuden gemietet haben:

1 Organisiert euch mit anderen Betroffenen.
2 Fordert den Vermieter nach §313 im BgB auf den Vertrag neu zu verhandeln, die Miete zu reduzieren o.ä.

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