Was tun nach Auslaufen der SoSt-Förderung?

Mindestens 240 Mietshäuser mit etwa 4000 Wohnungen in Friedrichshain wurden mit Fördermitteln aus dem Förderprogrammen Soziale Stadterneuerung (Mod.InstRL 90 und 95) saniert. Das heißt private Eigentümer haben günstige Kredite zur Sanierung des Altbaubestandes bekommen. Im Gegenzug haben sich diese verpflichtet, für einen Zeitraum von meistens 20-25 Jahren die Wohnung mit einer gedeckelten Miete zu vermieten. Die Obergrenze der Mieten leitet sich aus dem Mietspiegel ab und erscheint vielen Mieter*innen in diesen Häusern gar nicht mehr so niedrig. Zudem laufen viele der Förderverträge in den nächsten Jahren aus und die Häuser sind damit wieder auf dem freien Wohnungsmarkt.

Die Fördermietverträge fallen selbst nicht unter den Mietendeckel und daher werden bei diesen, anders als im freien Wohnungsmarkt, weiterhin munter die Mieten erhöht.
Von den Förderprogrammen stark profitiert hat Padovicz. Diesem gehören viele der Altbauten bei denen noch die Förderverträge laufen. Dieser hat sich zur optimalen Verwertung einen besonderen Kniff ausgedacht, mit Auslaufen der Förderverträge ist im Mietvertrag eine einmalige saftige Staffelmieterhöhung vertraglich festgehalten.
Ein Rechenbeispiel: Eine Mieterin in Friedrichshain zahlt derzeit 423,27 Euro Kaltmiete für ihre 64,85 qm Wohnung, wenn die Förderverträge auslaufen, ist im Mietvertrag eine einmalige Staffelmieterhöhung auf 754,56 Euro vorgesehen.
Für viele betroffene Mieter*innen scheint klar, sie können nur bis zum Auslaufen der Förderverträge dort wohnen. Doch mit der Mietpreisbremse lassen sich eventuell diese Staffeln rügen und die Mieterhöhung fällt weniger heftig aus als befürchtet. Denn jede Staffelmieterhöhung muss sich auch an die Mietpreisbremse halten! Und diese besagt, dass nicht mehr als 10% der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden darf.

Das Rechenbeispiel:
Wohnungsgröße: 64,85
Derzeitige Kaltmiete: 423,27 Euro (6,52 Euro/ qm)
Mietspiegelfeld: H1 – Mittelwert: 6,77 Euro/ qm
Ortsübliche Vergleichsmiete 6,77 Euro/qm + 10%: 7,44 Euro/ qm
Maximal zulässige Miete nach Auslaufen der Förderverträge: 482,93 Euro

Durch die Mietpreisbremse kann sich die Auswirkung der Staffelmieterhöhung deutlich abschwächen. Statt 754,56 Euro nur eine Erhöhung auf 482,93 Euro. Eventuell muss doch nicht nach einer neuen Wohnung gesucht werden, weil sich die Mieter*in das Auslaufen der Förderverträge doch leisten kann.
Es kann noch Zu- und Abschläge für die Ausstattung der Wohnung kommen und andere Faktoren einen Einfluss auf die Berechnung des Mietpreises haben. Doch in jedem Fall lohnt es sich eine Mieterberatung aufzusuchen!

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