Der Fall Neue Bahnhofstraße 6: Leerstand trotz WBS-Belegungsbindung

Eine Familie verläßt nach 5 Jahren ihre WBS-Wohnung in der Neuen Bahnhofstr. 6. In der Zeit wurden zwei von vier Mieterhöhungsgesuchen per gerichtlichem Vergleich angenommen. Die Suche von geeigneten Nachmieter*innen gestaltet sich schwierig, weil eine Neuvermietung durch Padovicz nicht gewünscht ist.

Das Haus ist noch 4 Jahre – bis 2022 – belegungsgebunden. Die Sanierung wurde vom Land großzügig gefördert. Die Familie hat Kontakt zu einer Nachmieterin, die einen gültigen WBS hat. Die Kaltmiete liegt aktuell bei ca. 6,20 Euro/m2, die Warmmiete bei 9,20 Euro/m2. Die Warmkosten sind künstlich hoch gehalten. Jedes Jahr werden rund 5 Euro/m2 zurückerstattet.
Die Nachmieterin ist sehr interessiert an der Wohnung, denn sie ist mit ihren zwei Kindern bei dem überaus angespannten Wohnungsmarkt auf die Wohnung angewiesen.
Nach Aussage der Hausverwaltung Factor hat der Eigentümer des Hauses, Gijora Padovicz, vor, sich vorzeitig aus der Belegungsbindung „freizukaufen“ indem die Kredite der Investitions-Bank-Berlin schneller getilgt werden als geplant.
Daher bietet Factor der Nachmieterin einen Mietvertrag an, der als erste Staffel eine Vermietung zur Vergleichsmiete (6,70 Euro/m2) vorsieht, in der zweiten Staffel im Jahr 2020 auf 14,95 Euro/m2 kalt springt. Das entspricht einer Erhöhung auf über 223 % zur zweiten Staffel.
In Berlin ist aufgrund der Mietbreisbremse vom 1.6.2015 eine Erhöhung von über 15% unzulässig, dies gilt laut Berliner Mieterverein auch für Staffelmieten.
Die Wohnung wird durch die extrem hohe Warmmiete schon jetzt für WBS-Belegung sehr unattraktiv gemacht. Die exorbitante Staffel soll in der Gesamtschau dazu dienen, potentielle Nachmieter*innen mit WBS abzuschrecken und eine Wiedervermietung der Wohnung, die immerhin noch eine belegungsgebundene Sozialwohnung ist, zu verhindern, um sie leer stehen lassen zu können. Nach Ablauf der Belegungsfrist ist sie leer gewinnbringender als sozial vermietet.

Zusätzlich erschwert Factor die Dokumentation ihres Vorgehens, in dem sie die Mietvertragskonditionen nur mündlich nennen, sich aber weigern, den angebotenen Mietvertrag zu schicken. Die Nachmieterin bekam
die Ansage, dass sie den Mietvertrag nur in den (videoüberwachten) Räumen von Factor unterschreiben dürfe, aber ununterschrieben verlasse der Vertrag nicht das Haus und er werde nicht zur Prüfung vorab herausgegeben.

Wegen dieses Gebarens verabschiedet sich die potentielle Nachmieterin davon die Wohnung zu nehmen. Damit hätte Factor das Ziel erreicht die WBS-Wohnung bleibt bis auf weiteres leer stehen.

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