Liebig34: Verfassungsschutz glaubt nicht an Lösungen

Letzte Woche ist der Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz für das Jahr 2019 erschienen. Darin sollen sich aktuelle Bedrohungen der „freiheitlich-demokratischen-Grundordnung“ (FDGO) wiederfinden. Wie schon im letzten Jahr (unser Statement dazu gilt weiterhin) greift der Verfassungsschutz auch wieder Mieter*innen-Proteste als „Phänomenbereich“ an.
Eigentlich ginge es den Protestierenden nicht um den Erhalt von Sozialräumen oder um billige Mieten, sondern um andere Ziele, wie z.B. den Erhalt linker Freiräume. Dass es sich bei Jugendzentren wie der Potse, Kiezkneipen wie Syndikat etc. um wichtige soziale Infrastrukturen für den jeweiligen Kiez handelt, will dem VS nicht aufgehen.

Um den Kampf gegen Verdrängung zu stigmatisieren, werden Drohgebärden in die Enge getriebener Subkulturen und ohnmächtiger individueller Protest als staatsgefährdend stilisiert. Zitat „Der Vorstand eines großen Wohnungsunternehmens erhielt eine Postsendung mit einer toten Ratte, auf die sein Name aufgetragen war.“ Wie sehr der VS auf der Suche nach der eigenen Legitimität ist, zeigt diese anekdotische Faktenlage, die eigentlich nur begründet, dass sich offenbar Leute mit den Mitteln wehren, die sie haben. Solange Mietendeckel, Milieuschutz und Zweckentfremdungsverbote in der Praxis nicht funktionieren, wird es weiterhin solche unbeholfenen Aktionen geben, die leider gerade nicht auf die Überwindung des Privateigentums von Häusern und Boden abzielen.
Hier wird Kampf gegen hohe Mieten und Verdrängung mit Verfassungsfeindlichkeit verwechselt, während gleichzeitig das Interesse von Vermieter*innen mit denen des Gemeinwohls gleichgesetzt wird. Verkehrte Welt.

Das Friedrichshainer Padovicz-Haus Liebig34 kommt aufgrund der vielen „Soli-Attacken“ zum Erhalt des Hauses ebenfalls zur Sprache. Der Verfassungsschutz wagt sogar eine Prognose wie es weitergeht mit Padovicz und der Liebig34. Nach Meinung des VS sei die Hausgemeinschaft so sehr gegen Fremdbestimmung, dass „sachorientierte (Kompromiss-)Lösungen“ nicht möglich seien. Dass aber der Eigentümer Padovicz mindestens ebenso kompromisslos an der Obdachlosigkeit der rund 30 Bewohner*innen arbeitet, fällt in keinen Phänomenbereich des Verfassungsschutzes sondern gehört zum normalen Vollzug der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ die es laut SPD-Innensenator Andreas Geisel auch noch „durch uns alle“ zu verteidigen gelte.

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